Kostenübernahme

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Die Kosten für ein C-Leg wurden schon vielfach von einer Berufsgenossenschaft, einer Krankenkasse oder von anderen Kostenträgern übernommen.

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KASSEL: Computer-Prothese ist Kassenleistung
Bundessozialgericht: Keine Überversorgung
VON PETER STUCKHARD

Kassel. Das Bundessozialgericht in Kassel hat letzte Woche ein für beinamputierte Patienten richtungweisendes Urteil gefällt: Die Krankenkassen müssen ihren Versicherten eine moderne computergesteuerte Prothese finanzieren, weil das, so das Gericht, dem Stand der Rehabilitations-Technik entspricht. Darauf haben die Versicherten Anspruch, die Kassen können die Leistung nicht mit dem Hinweis auf Überversorgung verweigern.

Das höchste deutsche Sozialgericht hat mehrere Fälle zusammengefasst, in denen sich Krankenkassen geweigert hatten, das "C-Leg", eine computergesteuerte Hightech- Prothese, zu bezahlen. So auch im Fall von Renate Thimm (38) aus Dortmund, der wegen einer Knochenkrebserkrankung mit 14 der linke Oberschenkel amputiert werden musste. Sie wurde von dem Gütersloher Rechtsanwalt Ralf Müller vertreten, nachdem die Barmer Ersatzkasse (BEK) sich, so Müller, "nachhaltig und renitent gesträubt hatte", die Kosten für das C-Leg zu übernehmen.

Zwar hatte schon das Landessozialgericht in Essen der Klägerin Recht gegeben, doch die BEK hatte Revisionsklage erhoben. Sie vertrat den Standpunkt, die teure Prothese verstoße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuchs, weil sie das Maß des Notwendigen übersteige. In einem anderen Fall hatte die DAK ähnlich argumentiert und die Leistung verweigert.

Für die Richter zählt es aber im Bereich der Rehabilitation zur Grundversorgung, dass sich ein Beinamputierter möglichst so bewegen kann, wie ein normaler Mensch. Woraus Rechtsanwalt Müller den Schluss zieht, dass die Kassen in Zukunft zahlen müssen. Die BEK will erst eine Stellungnahme abgeben, wenn ihr das Urteil vorliegt. (Aktenzeichen: B3KR6/04.)

Das C-Leg ist nach Angaben des Herstellers Otto Bock (Duderstadt) weltweit das technisch fortschrittlichste künstliche Bein. Es zeichnet sich dadurch aus, dass Sensoren 50 Mal/ Sekunde den aktuellen Bewegungszustand der Prothese messen. Mikroprozessoren im Kniegelenk steuern anhand dieser Daten den gesamten Zyklus des Gehens. Eine Feinabstimmung erfolgt durch den Orthopädietechniker. Dadurch erlangen die Prothesenträger erheblich mehr Sicherheit und können sich freier und natürlicher bewegen.